MedTech

Klinikleitfaden zu NUB-Bewertungsverfahren

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BERLIN. Der Bundesverband Medizintechnologie hat für Kliniken einen Leitfaden zm neuen MedTech-Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V zusammengestellt.

Das neue Verfahren verändert die etablierten jährlichen Anträge der Kliniken zu "Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" (NUB-Verfahren) beim DRG-Institut Inek erheblich.

Der BVMed gibt Tipps, beantwortet die häufig gestellten Fragen und nennt Ansprechpartner bei den Unternehmen.Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde die Bewertung von NUB-Verfahren mit Medizinprodukten hoher Klasse eingeführt.

Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Methoden mit Medizinprodukten hoher Klassen, die "besonders invasiv" sind und auf einem neuen theoretisch-wissenschaftlichen Konzept beruhen, zusätzlich der GBA-Bewertung unterzogen werden. (maw)

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