PIP-Implantate

AOK will Geld vom TÜV

26 Frauen haben sich auf Kosten der AOK Bayern ihre eingesetzten PIP-Brustimplantate entfernen lassen. Jetzt fordert die Kasse das Geld vor Gericht vom TÜV zurück.

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Minderwertiges PIP-Implantat.

Minderwertiges PIP-Implantat.

© Nice Matin / Photopqr / dpa

NÜRNBERG. Die AOK Bayern fordert vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth vom TÜV Rheinland 50.000 Euro für Behandlungskosten, die ihr für die Entfernung von fehlerhaften Brustimplantaten der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) bei 26 Frauen aus Bayern entstanden sind.

Der TÜV soll die Kosten nach Ansicht der AOK deshalb übernehmen, weil dieser seinen Prüfpflichten im Zusammenhang mit der Zertifizierung des französischen Unternehmens ungenügend nachgekommen sei. Die AOK hatte die Kosten für die Entfernung fehlerhafter Brustimplantate ganz oder teilweise übernommen.

TÜV keine "Marktüberwachungsbehörde"

Zum Prozessauftakt am Montag hat die Richterin nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung allerdings erkennen lassen, dass die Klage der AOK wenig Erfolgsaussichten haben könnte. Der TÜV sei keine "Marktüberwachungsbehörde", zitiert die Zeitung die Richterin.

Wäre zu erkennen gewesen, dass das französische Unternehmen die Brustimplantate mit billigem Industriesilikon füllt, hätten die französischen Gesundheitsbehörden aktiv werden müssen.

Auch bedeuteten behördliche Empfehlungen, die betroffenen Frauen sollten sich die Implantate wieder entfernen lassen, nicht, dass irgendjemand haften müsse. Und schließlich sei bisher auch nicht bewiesen, dass Billig-Implantate tatsächlich krankmachen, erklärte die Richterin dem Zeitungsbericht zufolge.

AOK: Es geht um Verbraucherschutz

Demgegenüber sieht sich die AOK Bayern durch ein Urteil des Handelsgerichts Toulon bestätigt, das im vergangenen Jahr den TÜV Rheinland zur Zahlung von mehreren Millionen Euro Schadenersatz an insgesamt rund 1.700 Frauen wegen ungenügender Prüfung der schadhaften Brustimplantate der französischen Firma PIP verurteilt hatte. Dieses Verfahren befindet sich derzeit in der Berufung.

In diesem Zusammenhang hat die AOK stringente europaweite Regelungen für den Medizinproduktemarkt gefordert. Mit ihrer Klage gehe es der AOK vor allem um den Verbraucherschutz, teilte die Kasse mit. (sto)

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