Hörhilfen

Verordnung nicht immer nötig

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BERLIN. Ärzte müssen Patienten, die erstmals ein Hörgerät brauchen, eine Hilfsmittelverordnung ausstellen. Doch werden die Geräte später durch andere ersetzt, ist nicht für alle Folgeverordnungen ein Arzt nötig. Grundsätzlich fachärztliche Expertise bleibt aber nötig bei Kindern und Jugendlichen oder bei neu aufgetretenem Tinnitus.

In vielen Fällen reicht dann auch der Gang zum Hörgeräteakustiker, entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag in Berlin. GBA-Chef Josef Hecken sagte, es sei im Sinne der Patienten, in manchen Fällen auch bei einer Folgeversorgung fachärztliche Expertise verpflichtend vorzusehen. Die Patienten könnten aber auch für alle Folgeverordnungen einen Arzt aufsuchen, wenn sie dies wollten.

Bereits vor zwei Jahren hatte der GBA die einschlägige Hilfsmittel-Richtlinie überarbeitet und dabei geregelt, in welchem Umfang Krankenkassen Hörhilfen erstatten müssen. Die GKV kommt demnach für Hörgeräte auf, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen.

Soweit möglich soll etwa erreicht werden, dass gesprochenes Wort auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen verstanden wird. (dpa)

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