Technik macht es möglich

Rechtsmediziner wollen an die Lebenden

Die Rechtsmedizin könnte künftig auch in der Versorgung Lebender eine wichtige Rolle spielen. Wohin die Reise geht, berichten Experten der Uniklinik Heidelberg bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:
Der 3D-Nachdruck eines Schädels lässt die schweren Frakturen eines Säuglings erkennen.

Der 3D-Nachdruck eines Schädels lässt die schweren Frakturen eines Säuglings erkennen.

© Anne Zegelman

HEIDELBERG. Die Rechtsmedizin könnte in den kommenden Jahren eine tragendere Rolle auch in der Versorgung lebender Menschen einnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss allerdings die Finanzierung des Fachs auf tragende Säulen gestellt werden.

Dies wurde bei der 95. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin deutlich, die für ihre viertägige Zusammenkunft in Heidelberg diesmal das Motto "Rechtsmedizin 2030" gewählt hatte.

Professor Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg, gab im Vorfeld der Tagung einen Einblick in Aspekte, die die Zukunft ihres Fachs prägen werden.

Ganz oben auf ihrer Liste: die demografische Entwicklung, die dafür sorgt, dass die Bevölkerungsgruppe der alten Menschen zunimmt - und mit ihr auch die rein rechnerische Anzahl derer, die Opfer von Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Pflegeversagen werden können.

Auch Polypharmazie, ihre Auswirkungen und Todesfälle werden Yen und ihre Kollegen in der forensischen Toxikologie künftig in noch größerem Maße beschäftigen.

Statt "blutiger Fotos"

Als Beispiel für den richtungsweisenden technologischen Fortschritt zeigte Yen den 3D-Ausdruck eines Säuglingskopfes mit Schädelverletzungen, der vor Gericht statt "blutiger Fotos" angeführt werden konnte.

Professor Heinz-Peter Schlemmer, Leiter der Abteilung Radiologie des Deutschen Krebsforschungszentrums, erläuterte weiterführende Möglichkeiten der aktuellen Bildgebung. "Wir können heute in wenigen Sekunden eine Ganzkörpertomografie eines Unfallopfers machen, ohne den Körper auch nur anzufassen oder aus dem Leichensack zu nehmen", berichtete er.

Das mache eine Obduktion möglich, wo ethische Gründe sie sonst versagen würden. Rippen könnten am Bildschirm aufgespreizt oder CT-Bilder während der Obduktion auf dem Tablet digital über den Körper gelegt werden, sodass der Rechtsmediziner exakt wisse, wo er schneiden oder bohren müsse: "Die Radiologie trifft immer mehr mit der Rechtsmedizin zusammen, da ergeben sich faszinierende Synergien."

Ärztekammer-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery sagte, die neuen Bildgebungsverfahren könnten nicht nur den Toten, sondern auch den Lebenden helfen - zum Beispiel bei der Behandlung von traumatisierten Patienten, die sich zu ihren Verletzungen nicht äußern können.

Chronisch unterfinanziert

Montgomery, der eine Novelle der rechtsmedizinischen Musterweiterbildungsordnung für die nächsten zwei Jahre ankündigte, sagte, auch die Finanzierung der Leistungen müsse überdacht werden.

So könne eine Leichenschau mit dem 2,3-fachen GOÄ-Satz abgerechnet werden und liege somit bei 33,75 Euro, zu zahlen von den Angehörigen - "das ist indiskutabel", so der Ärztekammer-Präsident.

Die kaufmännische Direktorin des Uniklinikums, Irmtraut Gürkan, gab einen Einblick in die Finanzen der Rechtsmedizin Heidelberg, deren Unterhalt pro Jahr gut vier Millionen Euro kostet, die aber mit nur 1,25 Million Euro Erlösen chronisch unterfinanziert ist. Die medizinische Fakultät erhalte aus Landesmitteln zusätzlich 360.000 Euro, was aber lange nicht ausreiche, um die entstehende Lücke zu füllen.

Die Rechtsmedizin befindet sich, was die Zuständigkeit betrifft, in einer Art "Bermudadreieck" zwischen Sozial-, Wissenschafts- und Justizministerium, von denen Gürkan letzteres als originär zuständig sieht.

Professor Claus Bartram, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Humangenetik, brachte es auf den Punkt: "Ich fordere eine klare Entscheidung des Ministerpräsidenten, welches der Ministerien zuständig ist!"

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