Kommentar zu Arztsitzverlegung

Zäsur im MVZ-Geschachere

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:

Die Entscheidung des Hamburger Berufungsausschusses hat weitreichende Bedeutung über die Hansestadt hinaus. Überall, wo sich Klinikträger mit MVZ in der ambulanten Versorgung engagieren, muss umgedacht werden. Das Modell mit Übertragung und Rückübertragung einer Zulassung, um Arztsitze von einem MVZ ins nächste zu verschieben, hält der Ausschuss für rechtswidrig.

Was ihm an dieser Praxis nicht schmeckt: Die Umwandlung eines angestellten Arztsitzes in die Zulassung eines selbstständigen Arztes dient dazu, dass dieser Arzt in eigener Praxis Patienten versorgen kann. Für einen Handel mit Zulassungen ist diese Regelung dagegen nicht erdacht.

Für Klinikträger engt diese Entscheidung den Spielraum stark ein. Denn Arztsitze kaufen, um zu sehen, wo man sie am besten einsetzt, wird nun zu einem wirtschaftlichen Risiko. Im konkreten Fall hatte der Träger ein unter niedergelassenen Ärzten umstrittenes MVZ aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen.

Vor Ort unerwünscht, der Weg in einen anderen Stadtteil ist verwehrt - viele Optionen bleiben dem Träger nun nicht mehr. Zu den Optionen zählt der Verkauf der Arztsitze. Entweder an andere MVZ-Träger oder - und das verspricht am ehesten Ruhe im Umfeld - an selbstständige Ärzte.

Lesen Sie dazu auch: KV Hamburg: MVZ dürfen keine Arztsitze verlegen

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