Arztsitzabgabe
Drei Jahre sind nicht in Stein gemeißelt
Das Urteil des Bundessozialgerichts, wonach Ärzte, die ihre Zulassung an ein MVZ via Anstellung abgeben, dort noch mindestens drei Jahre tätig sein müssen, wirft nicht nur im Versorgungsalltag Probleme auf. Auch juristisch bleiben viele Fragen offen. Wie steht es etwa um das Kündigungsrecht?