ASV

Kliniken suchen Kontakt zu Niedergelassenen

Auch wenn die Rahmenvorgaben für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) noch längst nicht stehen: Die ersten Kliniken bauen schon jetzt intensive Kooperationen mit Niedergelassenen auf. Die Anforderungen dafür sind machbar, aber nicht ohne.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Ambulante Chemotherapie: Onkologische Praxen und Kliniken können künftig intensiv zusammenarbeiten.

Ambulante Chemotherapie: Onkologische Praxen und Kliniken können künftig intensiv zusammenarbeiten.

© Ernert

HAMBURG. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) hätte Anfang des Jahres starten sollen. Noch sind die Rahmenbedingungen nicht klar. Derweil stehen einige Kliniken aber schon in den Startlöchern.

Sie setzen auf die intensive Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten. Das wurde auf der Entscheiderkonferenz Krankenhausmanagement 2013 von Pentax Medical in Hamburg deutlich. "Oberstes Gebot ist es, auf Augenhöhe mit den niedergelassenen Ärzten zu reden", sagte Werner Koch.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung im Hamburger Marienkrankenhaus betonte die starke Rolle der Praxen. Die niedergelassenen Ärzte können bei der ASV selbst aktiv werden und zusammen mit Kooperationspartnern Angebote ins Leben rufen.

Sie können als Verbund ihre Marktmacht ausspielen und Kliniken deutlich machen, dass sie deren Pläne für ambulante Angebote ablehnen. Sie können als Kooperationspartner von Kliniken in Metropolen auftreten und sich aussuchen, mit welchen Kliniken sie zusammenarbeiten wollen.

Für die Krankenhäuser in Hamburg wird es Kochs Einschätzung zufolge bei der ASV zu einem Wettbewerb nicht nur um Patienten und die besten Modelle, sondern auch um die besten Kooperationspartner im niedergelassenen Bereich kommen.

Dabei könnten Kliniken, die schon jetzt intensiv mit den Praxen kooperieren, einen Startvorteil haben. Zugleich müssen die an einer Zusammenarbeit interessierten niedergelassenen Ärzte aber eine Reihe von Anforderungen erfüllen.

Koch nannte für die von seinem Haus angestrebte Zusammenarbeit im onkologischen Bereich etwa die Teilnahme an Tumorkonferenzen, die Nachsorge, die Umsetzung von Leitlinien, die fachliche Qualifikation von Mitarbeitern, ein QM-System in der Praxis, den Datenaustausch und die Beteiligung an einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.

Herausforderung Abrechnung

Der Klinikpartner stellt im Gegenzug eine Plattform für den Datenaustausch zur Verfügung, erarbeitet Behandlungspfade, kümmert sich um die Dokumentation sowie das Krebsregister und stimmt die Öffentlichkeitsarbeit und sonstige gemeinsame Schritte mit den Praxen ab.

Koch stellte aber klar, dass auch die niedergelassenen Ärzte selbst in diese Rolle schlüpfen könnten. Insbesondere einigen onkologischen Großpraxen in Hamburg traut Koch dies zu.

Fest steht für ihn, dass wegen der intensiven Vorbereitung Kontinuität in der Zusammenarbeit gefragt sein wird. Erforderlich seien außerdem ein intensives Schnittstellen-Management, klare Strukturen und Aufgabenbeschreibungen, ein IT-Konzept und die Einbindung aller Beteiligten.

Als besondere Herausforderung betrachtet Koch die umfangreiche Dokumentation sowie für Kliniken die Abrechnung über EBM. Sein Haus hat dafür eine neue Mitarbeiterin eingestellt.

Unter dem Strich erwartet Koch durch die ASV einen klaren Fortschritt aus vier Gründen:

1. Es entsteht eine Behandlungskette aus einer Hand.

2. Leistungen werden in Kompetenzzentren gebündelt.

3. Leistungsanbieter müssen sich intern besser vernetzen.

4. Es muss mit externen Partnern zusammengearbeitet werden.

Für Krankenhäuser lohnt sich die Beteiligung an der ASV aus seiner Sicht aus medizinischen und aus strategischen Gründen. Zurückhaltend zeigte er sich bei der ökonomischen Beurteilung. Dr. Bernd Halbe, Fachanwalt für Medizinrecht, vermisst an vielen Stellen des Gesetzes zur ASV die Trennschärfe.

Halbe erwartet Klagen von Leistungserbringern, da kaum Detailfragen geklärt seien. Neben der noch ausstehenden GBA-Richtlinie verwies er auf der Entscheiderkonferenz auf weitere offene Fragen etwa zur Honoraraufteilung, zum Einzugsbereich möglicher Kooperationspartner oder zu Konsequenzen, wenn ein Kooperationspartner nicht die erforderliche Qualität erbringt.

Halbe erwartet, dass die ASV in ganz Deutschland zu sehr unterschiedlich ausgestalteten Modellen führen wird.

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