Hessen

Eine Million Euro für Gesundheitsnetze

Das Land Hessen will die sektorenübergreifende Kooperation fördern. Sechs Gesundheitsnetze sollen davon profitieren. Die Bewerbungsfrist läuft.

Von Sabine Schiner Veröffentlicht:

WIESBADEN. Das Land Hessen investiert eine Million Euro in den Aufbau von regionalen Gesundheitsnetzen.

Das Geld soll in einem Zeitraum von zwei Jahren mit je 150.000 Euro auf sechs Modellregionen verteilt werden. Bis Ende August können sich regionale Initiativen, Landkreise und kreisfreie Städte bewerben.

In der vom Land erarbeiteten Förderrichtlinie geht es um sektorenübergreifende Kooperationen zwischen verschiedenen Leistungserbringern.

"Ein Ärzte- oder Praxisnetz kann durchaus auch Initiator eines regionalen Gesundheitsnetzes sein und dafür gefördert werden", erläutert Ralf Pillok, Referatsleiter der neuen Servicestelle "Regionale Gesundheitsnetze" am Sozialministerium in Wiesbaden, auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung".

Auch Begleitdienste werden gefördert

Förderfähig sind etwa Personal- und Sachausgaben, die anfallen, wenn ein Konzept für eine regionale Netzstruktur ausgearbeitet wird oder Kosten, die bei der Einführung von telemedizinischen Anwendungen anfallen.

Gefördert werden kann auch der Aufbau von Liefer-, Pendel- oder Begleitdiensten, um Patienten in ländlichen Regionen den Besuch von Praxen zu ermöglichen.

Die Servicestelle - es gibt sie seit April - unterstützt die Kooperation regionaler Akteure. Mögliche Kooperationspartner sind die Landkreise und kreisfreien Städte und deren Gesundheitsämter, die regionale Ärzteschaft, Kliniken, Apotheken, Pflegeeinrichtungen.

"Wir arbeiten dazu auch mit den Kompetenzzentren Allgemeinmedizin an den Unis in Frankfurt und Marburg zusammen, etwa, um Weiterbildungsverbünde zu etablieren", sagt Ralf Pillok.

Die Servicestelle stehe bei der Erprobung neuer Kooperationsformen beratend zur Seite und fördere auch neue Verbundlösungen bei der Delegation von ärztlichen Leistungen.

Vorreiter Schleswig-Holstein

Gefördert werden können Netze übrigens nach einer Richtlinie im Paragrafen 87 b Abs. 4 SGB V auch von den KVen.

Vorreiter ist Schleswig-Holstein. Dort können Kooperationen seit Juli mit 100.000 Euro gefördert werden.

Vergleichbare Pläne gibt es bei der KV Hessen dazu nicht. "Unsere Tendenz geht in Richtung Add-on-Verträge, das Ganze ist aber abhängig vom Ausgang der Honorarverhandlungen", heißt es auf Anfrage bei der Pressestelle.

Unterstützt wird der Wettbewerb von der Landesärztekammer in Frankfurt. Für den Präsidenten Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach ist es wichtig, dass ärztliche Kompetenz und Erfahrung von Anfang an eingebunden werden: "Wir Ärzte kennen die Bedürfnisse der Patienten, deren Nöte und Sorgen, auch im Hinblick auf die sich abzeichnenden Versorgungsengpässe."

Er ermuntert deshalb alle Netze, Verbünde und Praxen, sich mit einem Projekt zu bewerben. "Wir wollen Modelle entwickeln, die dazu beitragen, auch langfristig die erforderliche gesundheitliche Versorgung in Hessen zu sichern."

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