Radiologie
BGH entscheidet im April über Teilgemeinschaften
KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im April seine Entscheidung über die Möglichkeit für Teilberufsausübungsgemeinschaften (TBAG), auch Radiologen als Mitglieder aufzunehmen, verkünden. Das hat die "Ärzte Zeitung" auf Anfrage beim Ärzteverbund Medi nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Mittwoch erfahren.
Die Vorinstanz hatte vor zwei Jahren gegen eine TBAG aus Baden-Württemberg entschieden. Erst über eine Nichtzulassungsbeschwerde hatte Medi eine Revision der Entscheidung erreicht.
Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem BGH in der vergangenen Woche lasse sich nicht auf den Ausgang des Verfahrens schließen, so Frank Hofmann, Vorstand der Medi Verbund AG.
Das Gerichtsverfahren zieht sich bereits über mehrere Jahre: Das Landgericht Mosbach hatte als erste Instanz noch zugunsten der Teilgemeinschaft entschieden. Hintergrund ist, dass viele Ärztekammern über die Berufsordnung (Paragraf 18) vermeiden wollen, dass Teilgemeinschaften mit Radiologen oder auch mit Laborärzten eine Möglichkeit schaffen, das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt zu umgehen.
Der Ärzteverbund Medi argumentiert dagegen, die Berufsordnung des Landes, die einen solchen Zusammenschluss untersagt, verstoße gegen das Grundgesetz. (ger)
Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 137/12