Ärzte Zeitung, 20.06.2012
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab jetzt seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach die Ansprüche bislang zum Jahresende verfallen sind.
Wie das BAG betont, ist dies nicht vereinbar mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Urlaubsanspruch bei lang andauernder Krankheit.
Die Urlaubsabgeltung gilt nunmehr als "reiner Geldanspruch". Die tarifliche Ausschlussfrist beträgt hier bei MFA zwölf Monate.