Surfen mit Schutzschild - Praxis-PC darf ans Netz
Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben nach mehr als zehn Jahren ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert. Das Regelwerk muss von Ärzten im Praxisalltag zwar nicht so sklavisch befolgt werden wie rechtswirksame Vorschriften, setzt aber einen verbindlichen Standard, an dem Ärzte sich orientieren sollten. Von Matthias Wallenfels und Hauke Gerlof