Hintergrund

Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr für Praxis-PC bestätigt, die bis 2013 Bestand hat.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Schön ist es nicht, das neue Urteil zu den Rundfunkgebühren.

Schön ist es nicht, das neue Urteil zu den Rundfunkgebühren.

© khz / shutterstock.com

Auch auf den Praxis-PC darf eine Rundfunkgebühr erhoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten gegen die Gebühr ab. Erfolglos hatten sie argumentiert, sie würden ihren Computer nicht zum Radiohören nutzen.

Seit 2007 gelten PC und auch internetfähige Handys als "Neuartige Rundfunkgeräte", weil mit ihnen über das Internet Rundfunkprogramme empfangen werden können. Die Gebühr von monatlich 5,76 Euro wird allerdings nur erhoben, wenn im selben Haushalt oder für den gleichen Betrieb nicht schon ein Radio oder Fernseher angemeldet ist.

Daher sind vor allem Ärzte, Rechtsanwälte und andere Freiberufler betroffen, sowie Einzelhaushalte, etwa Studenten. Keine zusätzliche Gebühr wird erhoben, wenn Ärzte schon das Radio ihres beruflich genutzten Autos bei der GEZ gemeldet haben.

Die drei Kläger hatten keinerlei andere Geräte gemeldet und argumentierten, sie bräuchten Ihre Computer allein für Studium und Beruf. Dass man über das Internet auch Radio empfangen könne, sei eine "aufgedrängte Leistung", die sie nicht wollten und auch nicht nutzten.

Wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied, kommt es darauf jedoch nicht an. Wie bei herkömmlichen Radios und Fernsehern reiche es aus, wenn ein PC ohne großen technischen Aufwand zum Rundfunkempfang an das Internet angeschlossen werden kann.

Die Informationsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz seien nicht verletzt. Zwar greife die Gebühr in beide Grundrechte ein; die Länder dürften die Rundfunkgebühren aber typisierend gestalten, um mögliche Rundfunkhörer ohne aufwändige Einzelprüfung zu erfassen. Mit dem Gleichheitssatz sei die PC-Gebühr auf Dauer allerdings nur vereinbar, wenn sie sich "auch tatsächlich durchsetzen lässt".

Wohl auch in Kenntnis dieses Problems haben die Länder eine völlige Neuordnung der Rundfunkgebühren ab 2013 geplant, die erhebliche Änderungen und für Ärzte meist wohl eine Entlastung bringen wird.

Danach soll die Rundfunkgebühr nicht mehr von Art und Zahl der gemeldeten Empfangsgeräte abhängen. Stattdessen soll eine einheitliche Gebühr von höchstens 18 Euro monatlich pauschal je Haushalt erhoben werden. Damit sind alle der Wohnung zuzurechnenden Fernseher, Radios, PC und Handys abgedeckt, auch das Autoradio und im Gegensatz zu bisher auch Geräte, die sich in einem häuslichen Arbeitszimmer befinden.

Unternehmen sollen je Betriebsstätte zahlen, gestaffelt nach der Zahl ihrer Mitarbeiter. Für Arztpraxen und andere Kleinbetriebe oder Freiberufler mit nicht mehr als acht Mitarbeitern soll es einen ermäßigten Satz von einem Drittel des regulären Rundfunkbeitrags geben. Diese Gebühr wir also etwa in der Höhe von 5,76 Euro monatlich liegen, wie sie die GEZ bislang für ein Radio oder gegebenenfalls eben auch einen PC kassiert. Ab 2013 deckt diese Gebühr alle in der Praxis genutzten Geräte ab, auch das Radio im ersten beruflich genutzten Auto.

Wohngemeinschaften sollen immer nur noch einen Beitrag bezahlen. Die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für Bafög-Empfänger bleibt nach den Plänen bestehen.

Az.: 6 C 12.09 und 6 C 21.09 (Anwälte), 6 C 17.09 (Student)

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