Kartenleser: Schießen EDV-Anbieter quer?

Schränken Anbieter von Praxis-EDV die freie Wahl der Ärzte bei Lesegeräten für die neue Gesundheitskarte ein? Diesen Vorwurf erhebt jedenfalls die Concat AG, ein auf die E-Card spezialisiertes Systemhaus.

Von Monika Peichl Veröffentlicht:
Eigentlich sollte jeder Kartenleser mit der Praxis-EDV laufen.

Eigentlich sollte jeder Kartenleser mit der Praxis-EDV laufen.

© Michael Zapf / TK

FRANKFURT/MAIN. Weil sie "kein zusammengewürfeltes Equipment" in der Praxis wollte, entschied sich Sabrina Woyda, Leitende Medizinische Fachangestellte in der Allgemeinarztpraxis Dr. Marianne Horn-Bosbach in Goch (Niederrhein), zum bereits vorhandenen Standlesegerät von SCM Microsystems ein Handlesegerät desselben Herstellers zu kaufen.

Von ihrem Systemhaus erhielt sie die Auskunft, das SCM-Gerät sei "nicht das gängige". Woyda bestellte den gewünschten mobilen Kartenleser von SCM schließlich im Internet.

Ähnlich erging es Nina Kurani, Medizinische Fachangestellte in der Hautarztpraxis Dr. Reinhard Ernst in Wertheim. Die Praxis hatte über einen Ärzteverbund ein SCM-Gerät angeschafft.

Laut EDV-Anbieter hätte für das Anschließen ein Techniker kommen müssen. Der hätte etwa so viel gekostet wie der Betrag, den die Kassen den Ärzten für die Installation zahlen.

Führen die Softwarehäuser Weiße und Schwarze Listen?

Kurani wandte sich jedoch direkt an die Concat AG, die als Systemintegrator die SCM-Kartenleser vertreibt. Mit telefonischer Hilfe von Concat habe sie das Terminal mittels zwei Klicks in zwei Minuten selbst installieren können, berichtet sie.

Laut Concat AG sind das keine Einzelfälle. In den letzten Wochen hätten sich die Beschwerden von Ärzten gehäuft, dass bestimmte Anbieter von Praxis-EDV nur Lesegeräte von Herstellern anschließen, die auf ihrer "Weißen Liste" aufgeführt seien.

Zugleich führten sie "Schwarze Listen" mit den anderen Terminalherstellern. Begründet werde dies mit Problemen bei der Interoperabilität, aber auch damit, dass die Kickback-Zahlungen der Hersteller zu gering seien.

Die angeblichen technischen Probleme seien vorgeschoben, so Concat. Dies ergebe sich eindeutig aus der Tatsache, dass die Ärzte beim Basisrollout für die neue Karte in Nordrhein die absolute Wahlfreiheit gehabt hätten und hierbei alle von der gematik zugelassenen Terminals - also auch die Geräte von SCM - von diesen EDV-Herstellern unterstützt worden seien. Somit gehe es nur um Kickbacks, die die Systemhäuser von den Geräte-Anbietern forderten.

Die gematik sieht sich nicht in der Pflicht, einzugreifen

Die gematik, beziehungsweise deren Gesellschafter müssten sicherstellen, dass alle Hersteller Zugang zum Markt haben, fordert Michael Brockt, Vertriebsleiter Healthcare bei der Concat AG. Klärungsbedürftig ist aus Sicht der Concat AG etwa die Frage, ob sich aus dem Verhalten der Praxis-EDV-Anbieter ein Verstoß gegen den vom Gesetzgeber gewünschten breiten Marktzugang ergebe.

Auch sei zu fragen, ob die willkürliche Bevorzugung bestimmter und "in der Regel teurerer" Kartenleser nicht sogar eine Veruntreuung von Geldern der Krankenversicherten durch die Systemhäuser darstelle.

Die gematik sieht sich jedoch nicht in der Pflicht. Sie verweist in ihrer Antwort an Concat darauf, dass sie rein technische Zulassungen für Komponenten und Dienste erteile. Sie habe weder das Recht noch den gesetzlichen Auftrag, regulierend in den Markt einzugreifen.

Die Distribution der Komponenten und Dienste sei vom Gesetzgeber bewusst dem Markt überlassen worden. Sofern wettbewerbsrechtliche Verstöße vorlägen, seien die entsprechenden Aufsichtsbehörden zuständig. Schwarze oder Weiße Listen von Arztsystemhäusern seien der gematik nicht bekannt.

Noch fehlt es an einem eindeutigen Nachweis

Der Hersteller der Kartenleser, die SCM Microsystems, lässt sich nach Angaben von Vice President Dietmar Wendling rechtlich beraten. Auch die Concat AG weist in ihrem Schreiben an die gematik darauf hin, dass sie nötigenfalls rechtliche Schritte einleiten werde.

Aus Sicht von Rechtsanwältin Christiane Köber, bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg zuständig für den Gesundheitsbereich, müsste der Nachweis geführt werden, dass sich EDV-Berater von sich aus "im geschäftlichen Verkehr" herabsetzend über Lesegeräte geäußert haben.

Laut Michael Brockt bieten die Arztsystemhäuser jeweils nur zwei der sieben zugelassenen Lesegeräte an. Er ermuntert die Ärzte, sich ihre Wahlfreiheit nicht nehmen zu lassen und die Terminals direkt beim Hersteller zu kaufen. Praxischefs oder ihre Angestellten könnten die Lesegeräte meist selbst installieren.

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