Kommentar
Wahlfreiheit bei Arzneien bleibt
Arzneidatenbank mit oder ohne Werbung - Ärzten bleibt die Wahl. Mit diesem erfreulichen Ergebnis ging nun ein Streit vor dem Bundesgerichtshof zu Ende. Das Urteil hilft den Ärzten und fördert den Wettbewerb der Anbieter, weil es beide Geschäftsmodelle erlaubt.
Vom Anzeigenblatt bis zur Web-Suchmaschine - Produkte, die nicht von Nutzern, sondern durch Werbung finanziert werden, sind nichts Ungewöhnliches.
Natürlich entfaltet die platzierte Werbung auch ihre Wirkung. Aber anzunehmen, wir würden die beworbenen Produkte deshalb kaufen, weil wir das Anzeigenblatt weiter lesen und die Arzneimitteldatenbank weiterhin kostenfrei nutzen wollen, ist absurd.
Nicht Werbung ist verboten und auch nicht alles, was kostenlos ist. Zu Recht verboten ist allein die sachfremde Einflussnahme auf die Therapiefreiheit der Ärzte.
Für die Arzneidatenbanken gibt es daher Regeln, über die die KBV wacht und die Sozialgerichte bestätigt haben.
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