Selektivverträge: Neuer Streit um die IT-Schnittstelle?

Die Debatte um die Standard-IT-Schnittstelle für Selektivverträge scheint erneut zu entfachen. Der Deutsche Hausärzteverband wirft der gevko und damit den Krankenkassen vor, die Direktabrechnung mit den Ärzten anzustreben.

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Ganz besondere Schnittstelle: Manch eine sorgt für Ärger bei den Ärzten.

Ganz besondere Schnittstelle: Manch eine sorgt für Ärger bei den Ärzten.

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BERLIN (reh). Erneut hagelt es vonseiten des Deutschen Hausärzteverbands Kritik an der Standard-IT-Schnittstelle, die die AOK-Tochter gevko auf den Weg bringen will.

Angeblich solle die Schnittstelle - statt nur die Abrechnung der Selektivverträge zu erleichtern - die Direktabrechnung mit den Kassen ermöglichen.

Dabei bezieht sich der Deutsche Hausärzteverband bei seiner Argumentation auf eine Aussage der gevko, die gar nicht mehr so neu ist.

Bereits Anfang des Jahres, als die KV-Telematik-ARGE aufgrund eines Beschlusses ihrer Gesellschafter in Sachen Schnittstelle auf eine innerärztliche Lösung umschwenkte und die Kooperation mit der gevko damit fürs erste vom Tisch war, wurde bekannt, dass die Kassen über die bis dato gemeinsam mit der KV-Telematik-ARGE entwickelte Schnittstelle Direktverträge mit dem einzelnen Arzt verhandeln können, ohne KVen und Verbände.

Die Kassen hätten aber versprochen, zwei Jahre nach einem Vertragsabschluss mit der ARGE keine entsprechenden Module zu verwenden, hieß es damals bei der Telematik-ARGE.

Genau diese Aussage greift der Hausärzteverband nun auf. So schreibt Verbandschef Ulrich Weigeldt in einem aktuellen Rundschreiben: "Auf die Frage der KV-Telematik-ARGE, ob die Direktabrechnung der Kasse mit dem einzelnen Arzt ausgeschlossen sei, lautete die Antwort: `Für die nächsten zwei Jahre´."

Hahne: gevko ist neutraler Dienstleister

Dabei spinnt Weigeldt das Szenario in seinem Rundschreiben weiter: Sei die gevko-Schnittstelle - die übrigens in S3C-Schnittstelle umbenannt wurde - erst einmal etabliert, könnte das den Kassen auch die Tür zur Direktabrechnung im Kollektivvertrag öffnen.

Zumindest was die Direktabrechnung bei den Selektivverträgen anbelangt, ist allerdings schon seit einiger Zeit klar, dass die Frage der Abrechnung zu den Vertragsinhalten zwischen den einzelnen Vertragspartnern zählt.

Insofern haben Ärzte hier durchaus ein Mitspracherecht. Die Schnittstelle definiere nicht mehr als die Datenformate für den Export und Import von Daten aus und in das Arztinformationssystem, erklärten im vergangenen Herbst etwa Praxis-Softwarehäuser.

Und auch gevko-Geschäftsführer Stefan Hahne macht noch einmal deutlich, dass den Datenfluss immer die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam bestimmen.

"Die AOKs sind mit ihren Vertragspartnern auf Ärzteseite aktiv dabei Versorgung zu organisieren und dabei auch die Inhalte und Regeln gemeinsam festzulegen. Die gevko und die S3C kommen erst danach überhaupt ins Spiel, als technische Lösung für gemeinsam geschlossene Verträge. Den Datenfluss bestimmen somit allein die Partner der Einzelverträge", sagt er der "Ärzte Zeitung".

Hahne: "S3C sorgt als Schnittstelle dafür, dass die Ärzte die Verträge in ihrer Software abgebildet bekommen. Die gevko stellt sicher, dass die S3C-Schnittstelle, in jeder Anwendung datenschutzrechtlich geprüft und abgestimmt ist. Für die Vertragspartner ist die gevko ein neutraler Dienstleister."

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