STUTTGART (maw). Treten bei der Verordnung von Medikamenten in der Praxis-EDV Software-Fehler auf, so liegen diese ausschließlich in der Verantwortung des EDV-Anbieters. Darauf weist die KV Baden-Württemberg (KVBW) hin.
Wie berichtet, gelten seit Monatsanfang neue gesetzliche Vorschriften für die Verordnungssoftware. Damit soll laut KVBW eine werbe- und manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln gewährleistet werden.
Darüber hinaus soll die Software die Ärzte vor Regressen schützen. Die Anforderungen an die Softwarehäuser wurden gemeinsam von der KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen festgelegt.
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