EuGH-Urteil

Verkauf von PC mit Software nicht unlauter

Veröffentlicht:

LUXEMBURG.Der Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht unbedingt eine unlautere Geschäftspraxis. Ein Franzose hatte einen Sony-Laptop mit einem Windows-Betriebssystem und anderen Programmen gekauft, den Nutzungsbedingungen aber nicht zugestimmt und von Sony das Geld für die Software zurückverlangt. Da er die Programme nicht nutzen wolle, solle die Summe vom Kaufpreis abgezogen werden. Der Hersteller lehnte ab, der Käufer zog vor Gericht. Weil viele Kunden einen sofort nutzbaren Computer bevorzugten, der Händler den Käufer über die Programme informiert habe und Sony die Rücknahme des Geräts angeboten habe, müsse der Verkauf keine unlautere Geschäftspraxis sein, entschied der EuGH am Mittwoch (Rechtssache C-310/15) in Luxemburg.Die genauen Umstände habe das nationale Gericht zu prüfen. Das oberste Gericht Frankreichs hatte die EuGH-Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Zahlen der gematik

Mehr als 120 Millionen eingelöste E-Rezepte seit Januar

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“