Stolperfallen beim Sprechstundenbedarf
WEIMAR (tra). Ob in der Arztpraxis verwendete Produkte als Einzelverordnung, Sprechstundenbedarf (SSB) oder Praxisbedarf abgerechnet werden müssen, sorgt regelmäßig für Verwirrung. Wer sich bei der Abrechnung irrt, muss mit Rückforderungen der Kassen rechnen. Deshalb ist es ratsam, sich einzuprägen, was wie abgerechnet werden muss.