Samstag, 11. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 09.02.2010

Pro-Familia-Ärztin darf über KV abrechnen

Landessozialgericht Hessen: Versorgungslücken können auch qualitativer Natur sein

DARMSTADT (mwo). Auch angestellte Ärzte in sozialpädagogischen Einrichtungen können eine Erlaubnis zur vertragsärztlichen Versorgung bekommen. Das hat kürzlich das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt zugunsten von "Pro Familia" entschieden.

Die approbierte Ärztin berät bei "Pro Familia" Frauen und Mädchen in Sachen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und Verhütung. 18 Jahre lang war sie dort zur Kassenabrechnung ermächtigt, im Jahr 2006 gab es dann erstmals Streit. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen meinte, in der Region gebe es ausreichend Gynäkologen, die die Beratung übernehmen könnten. Eine Versorgungslücke für die Beratung bestehe daher nicht. Zudem sei der Verein vorrangig sozialpädagogisch und sozialarbeiterisch tätig.

In seinem jetzt veröffentlichten Urteil betonte das LSG Darmstadt, dass eine Versorgungslücke nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur sein kann. "Pro Familia" berate Frauen und Mädchen, die sonst wahrscheinlich gar keinen Arzt aufsuchen würden. Dabei sei die Hemmschwelle umso größer, je stärker die Intim- und Persönlichkeitssphäre der Patientinnen betroffen ist.

Die sozialpädagogische Ausrichtung der Einrichtung schaffe ein "niederschwelliges Angebot", das diese Frauen und Mädchen annehmen könnten. Das bedeute aber nicht, dass auch die medizinische Beratung zur Sozialarbeit werde, so das Gericht. Sie bleibe vielmehr eine medizinische und zulasten der Krankenversicherung abrechenbare Leistung. Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben muss nun der Berufungsausschuss neu über die Ermächtigung der Pro-Familia-Ärztin entscheiden.

LSG Hessen, Az.: L 4 KA 64/08

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