Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 12.03.2010

Fiskus schröpft deutsche Ärzte in der Schweiz

Ärzte mit Wohnsitz in Deutschland, aber Praxis in der Schweiz werden doppelt zur Kasse gebeten - rechtswidrig

FREIBURG/BERN (ine). "Steinbrück schröpft deutsche Ärzte in der Schweiz", so lauteten kürzlich die Schlagzeilen in der Schweizer Tageszeitung "Blick". Ärzte, die in Deutschland wohnen und ihre Praxis in der Schweiz betreiben, müssen auf ihre Einkünfte nämlich auch deutsche Steuern zahlen.

Dass neben den Schweizer Steuern auch die deutschen Abgaben fällig werden, treibt viele Ärzte in die Krise. Dabei ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Österreich eigentlich vorgesehen, dass Ärzte, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz eine Praxis haben, für ihre Einkünfte nur an die Schweiz Steuern bezahlen müssen. "Seit nunmehr zwei Jahren versagen deutsche Finanzämter diese Freistellung", sagt Rainer Soboll, Wirtschaftsprüfer und Fachberater für Internationales Steuerrecht in Freiburg, in der "Schweizerischen Ärztezeitung", dem Organ der Federacion de Medecines Suisses (FMH). Die FMH ist der Dachverband der kantonalen und fachspezifischen Ärztegesellschaften.

Rechtsgrundlage ist Paragraf 20 Absatz 2 des deutschen Außensteuergesetzes (AStG). Der Paragraf ist umstritten. Er zielt auf alle Ärzte, die ihre Praxiseinkünfte in der Schweiz mit weniger als 25 Prozent besteuern. "Dabei werden nicht selten durch die deutschen Finanzämter Steuernachforderungen in Höhe mehrfacher sechsstelliger Eurobeträge geltend gemacht", so Soboll.

Die Schweizer Steuerverwaltung machte bereits im April 2009 deutlich, dass Deutschland mit diesem Vorgehen ihre Verpflichtungen aus dem Doppelbesteuerungsabkommen verletze. Der Bundesfinanzhof hat im Oktober 2009 entschieden, dass die Bundesrepublik damit gegen EU-Recht verstößt. Und auch das Finanzgericht Baden-Württemberg zweifelt an der Rechtmäßigkeit. "Man darf begründete Hoffnung hegen, dass das Gespenst des Paragrafen 20 bald verschwindet", so Soboll.

Unterdessen hat der Schweizer Bundesrat alle Betroffenen aufgefordert, sich gegen die deutsche Besteuerung mit allen Rechtsmitteln zur Wehr zu setzten. Nach Angaben der Schweizer Tageszeitung "Le Temps" sind bis zu 2000 Ärzte betroffen.

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