Ärzte Zeitung, 18.03.2010
Für gesundheitsbewusstes Verhalten darf eine gesetzliche Krankenkasse auch ohne
ärztlichen Nachweis einen Bonus gewähren. Dies sei nicht wettbewerbswidrig,
entschied das hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten
Urteil. Es sei Sache der Kasse, ob sie ihren Versicherten beim Normalgewicht
oder Nichtrauchen glaube. Im konkreten Fall hatte die AOK Hessen eine
entsprechende Regelung einer Betriebskrankenkasse (BKK) beanstandet. Die AOK
warf der BKK vor, dass diese für einen Bonus keine ärztliche Bestätigung
verlange, sondern den Versicherten vertraue. Revision wurde nicht
zugelassen.