Samstag, 11. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 27.07.2010

Ärzte im Norden dürfen Daten nicht mehr an HÄVG weiterleiten

Im Norden dürfen Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen, Patientendaten nicht mehr an die HÄVG weiterleiten.

 Hausarztverträge: Ärzte im Norden dürfen Daten nicht mehr an HÄVG weiterleiten

Halt, ruft Thilo Weichert den Hausärzten im Norden entgegen: Sie dürfen keine Patientendaten mehr an die Vertragsgemeinschaft übermitteln.

© Phototom / fotolia.com

KIEL (cben). Als einziger Datenschutzbeauftragter in Deutschland hat Thilo Weichert aus Kiel (Schleswig-Holstein) die Datenweitergabe im Rahmen der Hauarztverträge im Land verboten. In einer Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein heißt es, dass "keine von den Hausärzten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten der Patienten an die HÄVG (...) weitergegeben werden" dürfen.

Bereits weitergegebene Daten dürfen nicht genutzt und müssen gesondert gespeichert werden, hieß es. Sollte die Anordnung nicht befolgt werden, droht dem Hausärzteverband (HÄV) Schleswig-Holstein ein Zwangsgeld von 30 000 Euro. "Der gekapselte Kern der Daten muss in der Verantwortlichkeit der Hausärzte bleiben", sagte Thilo Weichert der "Ärzte Zeitung", "so sieht es das SGB V vor. Paragraf 295 SGB V verpflichtet zu dieser Regelung." Seit dem 1. Juli 2010 läuft ein Vertrag des Hausärzteverbandes Schleswig-Holstein mit dem BKK-Landesverband Nordwest. Zum 1. Oktober sollen die Verträge mit der TK und mit AOK/IKK/LKK starten. Die Einschreibung läuft, teilte der Verband mit.

Die Anordnung entspreche einem Beschluss der Datenschutzkonferenz, in der alle Landesdatenschützer der Republik versammelt sind, sagt Weichert. "Die Kollegen aus Bayern und Baden-Württemberg haben bloß noch nicht nachgezogen, weil sie vermutlich zu wenig Kapazitäten haben", erklärt der Datenschutzbeauftragte den Alleingang des Landeszentrums in Kiel.

Der Hausärzteverband Schleswig-Holstein reagierte in einem Rundschreiben bereits am 15. Juli: "Die Datenabwicklung, die in Bayern und Baden-Württemberg offensichtlich unbedenklich ist, scheint ihm in Schleswig-Holstein verfassungswidrig. Wir müssen das zunächst akzeptieren und suchen gemeinsam mit ihm nach einer Lösung. Hier bleibt eine Unsicherheit, die ich nicht wegdiskutieren kann", schrieb Dr. Thomas Mauerer, der Vorsitzende des Verbandes in Schleswig-Holstein.

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