Hausarzt schlägt Alarm wegen Plausiprüfung

Die Plausibilitätsprüfungen in Hessen sind in die Schlagzeilen geraten.

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Hessische Plausiprüfung in der Kritik: Ein Hausarzt wehrt sich gegen Bescheide, die auf Fälle aus dem Jahr 2005 zurückgehen.

Hessische Plausiprüfung in der Kritik: Ein Hausarzt wehrt sich gegen Bescheide, die auf Fälle aus dem Jahr 2005 zurückgehen.

© Udo Kröner / imago

NEU-ISENBURG (pei). Der Hausarzt Dr. Siegfried Spernau aus Neu-Isenburg wehrt sich in den Medien gegen die Praxis der KV Hessen bei der Plausiprüfung. Die KV habe ihre Fürsorgepflicht verletzt, meint er.

Spernau ist einer von über 250 Ärzten, die nach der Plausiprüfung satte Honorarrückforderungen erhalten haben. Die Bescheide gehen zurück bis auf das Jahr 2005. Spernau wertet den Zeitverzug als Verletzung der Fürsorgepflicht und will, dass die Staatsanwaltschaft deshalb gegen die KV ermittelt. Der Hausarzt kandidiert bei der KV-Wahl im Oktober, um die Prüfpraxis durchleuchten zu können.

Die KV erklärte auf Anfrage, die Plausibilitätsprüfung mit Zeitprofilen erfolge nach der Prüfrichtlinie und auf Basis der Rechtsprechung, die eine Korrektur des Honorarbescheids binnen vier Jahren zulasse. Geprüft würden alle Praxen, "und 98 Prozent aller Praxen haben mit diesen Vorgaben keine Probleme".

Aufgrund der Plausiprüfung hatte die KV etwa 260 Ärzte an die Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen gemeldet. Die Ärzte können durch Schadenswiedergutmachung die Einstellung des Verfahrens erreichen. Laut Zentralstelle haben 60 Ärzte diese Option schon genutzt. Gehen Ärzte auf Konfrontationskurs, drohen Hausdurchsuchungen und Patientenbefragungen.

Lesen Sie dazu auch: 300 Patienten gehen für ihren Arzt in Neu-Isenburg auf die Straße

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