Hintergrund

Neuer Tarifvertrag soll junge Kräfte anlocken

Ein höheres Gehalt für Medizinische Fachangestellte, darauf haben sich jetzt die Tarifparteien geeinigt. Attraktiver wird aber vor allem das Gehalt der Nachwuchskräfte.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Zwei Anläufe haben die Tarifparteien genommen, um die neue Gehaltsstruktur für Medizinische Fachangestellten (MFA) festzuzurren.

Das Ergebnis: Für MFA in den ersten drei Berufsjahren steigen die Tarifgehälter rückwirkend zum 1. Januar um rund fünf Prozent, im vierten bis sechsten Berufsjahr um rund 2,6 Prozent und in den anderen Gehaltsgruppen um 1,25 Prozent.

Kein schlechtes Ergebnis, vor allem, weil sich die Tarifparteien, der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), auch darauf einigen konnten, die Monatsgehälter der Auszubildenden um einen Betrag von 30 Euro zu erhöhen, und zwar für alle Ausbildungsjahre.

Trotzdem ist der VmF nicht rundum zufrieden. "Natürlich hätten wir gerne für alle mehr erzielt", sagt Magret Urban, zuständig für das Ressort Tarifpolitik beim VmF. Denn gerade für MFA mit mehr Berufsjahren fällt das Plus eher gering aus.

So erhält eine MFA im 11. bis 16. Berufsjahr in der Tätigkeitsgruppe II statt bisher 1872 Euro pro Monat nun wohl rund 23 Euro mehr und damit insgesamt 1895 Euro.

Aber, das betont Urban, es ging dem VmF dabei um zwei Dinge: Zum einen sollten die Anfangsgehälter attraktiver werden.

Denn die Berufsanfänger in den ersten drei Jahren bekamen - sofern nach Tarif bezahlt - in der Tätigkeitsgruppe I bislang gerade einmal 1424 Euro/Monat, was bei einer tariflich festgelegten 38,5 Stunden Woche einem Stundenlohn von rund 8,50 Euro entspricht.

Nun wurde ein Stundenlohn von mindestens zehn Euro - ein Wunsch des Verbands - zwar noch nicht für alle Tarifgruppen und auch nicht für die Einstiegsgehälter erreicht - hier bringt die Fünf-Prozent-Steigerung 8,95 Euro/Stunde; damit machen die Nachwuchsgehälter einen Sprung nach oben.

Gerade für die neuen Bundesländer sei das wichtig, weil in einigen Regionen bereits ein Mangel an MFA zu erkennen sei, so Urban. Entweder wanderten junge MFA ab, weil sie teils sogar unter Tarif bezahlt würden, oder wechselten in andere Berufe.

Zum anderen wollte der VmF die Arbeitsplätze der älteren Kolleginnen erhalten, erklärt Urban, daher die geringere Anpassung in den höheren Gehaltsgruppen.

Hier scheine es so, als würden die Ostpraxen noch an der Tarifanpassung mit den Westgehältern - dort mussten die Praxen 2008 zusammen mit der Tariferhöhung rund 17 Prozent mehr zahlen - knabbern.

Dr. Cornelia Goesmann, Vorsitzende der AAA: "Es ist uns wichtig, dass wir gut ausgebildetes Personal haben."

Die Arbeitergeberseite zeigte sich da schon zufriedener mit dem Ergebnis: Der AAA sei es wichtig gewesen, gerade bei der Werbung um Auszubildende konkurrenzfähig zu bleiben und auch die jungen MFA besser zu entlohnen, sagt Dr. Cornelia Goesmann, Vorsitzende der AAA.

Mit dem neuen Tarifvertrag liege die Gehaltserhöhung - nehme man den Schnitt aller Gehaltsgruppen - nicht über der Honorarsteigerung von 1,6 Prozent, die den Vertragsärzten von der Politik für dieses Jahr zugestanden worden sei, sagte sie.

Und wie in den eigenen Reihen, so habe man auch bei den MFA die Erhöhung asymmetrisch verteilt, um den Beruf für jüngere MFA attraktiver zu machen.

"Es ist ein Signal, dass es uns wichtig ist, dass wir gut ausgebildetes Personal haben." Bis 7. Februar läuft zwar die Einspruchsfrist, aber Goesmann rechnet hier nicht mit Widersprüchen.

Ebenfalls angehoben wurde der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Ein Punkt, der der AAA besonders am Herzen liegt. Denn sie war Mit-Initiator der Gesundheitsrente, einem Versorgungsvertrag speziell für MFA.

Hier erhöhen sich die Beiträge ab 1. Juli dieses Jahres um 10 Euro. Er betrage somit für Auszubildende nach der Probezeit und Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden 20 Euro, melden die Tarifparteien.

Nachgebessert wurde aber auch im Manteltarifvertrag. Die Kündigungsfristen wurden jetzt an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst.

Genauer heißt das, dass nun der Passus wegfalle, dass bei der Anrechnung der Betriebszugehörigkeit erst die Jahre ab dem 25. Lebensjahr zählen, erklärt Magret Urban. Dieser Passus verstoße nämlich gegen EU-Recht.

Für Praxischefs bedeute dies: Sowohl die Ausbildungszeiten als auch die Zeiten danach, die die MFA in ein und derselben Praxis tätig war, zählen als Jahre der Betriebszugehörigkeit im Kündigungsfall.

Außerdem hat sich der Verband der medizinischen Fachberufe für dieses Jahr noch etwas vorgenommen. Urban: "Wir beabsichtigen im Laufe dieses Jahres gemeinsam mit der AAA an einer neuen Struktur des Gehaltstarifvertrages zu arbeiten."

Wie diese neue Struktur aussehen soll, sei noch unklar. Dem VmF schwebt aber vor, dass es auch beim Gehalt - natürlich ohne die Berufserfahrung älterer Kräfte abzuwerten - auch darauf ankomme, welche Stelle man in der Praxis besetze.

Der neue Gehaltstarifvertrag hat übrigens eine Laufzeit bis 31. Dezember dieses Jahres. Gebunden an den Vertrag sind Arztpraxen jedoch nur, wenn der Arzt Mitglied der AAA ist, oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird. Letzteres ist bei den Musterverträgen der Ärztekammern meist der Fall.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der gute Wille ist vorhanden

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“