Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 17.02.2011

AKR: "Geld muss bei dem ankommen, der Leistung erbringt"

KÖLN (iss). Bei der Diskussion über die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) wird ein zentraler Gesichtspunkt vergessen, kritisiert Dr. Rolf Ziskoven, Hausarzt aus St. Augustin.

Die Kodierarbeit der Niedergelassenen wird zwar dazu führen, dass die Kassen in einzelnen Regionen mehr Mittel aus dem Risikostrukturausgleich erhalten - die Ärzte selbst sehen davon aber nur einen Bruchteil, beklagt er.

"Das Geld muss bei dem ankommen, der die Leistung dafür erbringt", fordert er. Von den durch die Mehrarbeit der Vertragsärzte erwirtschafteten zusätzlichen Finanzmitteln werden - dem Anteil an den GKV-Ausgaben entsprechend - nur rund 15 Prozent in die ambulante ärztliche Versorgung fließen, sagt Ziskoven.

Profitieren würden auch die Krankenhäuser, die Pharmaindustrie und andere, ohne dass sie dafür mehr leisten müssen. "Wenn wir die Arbeit allein machen, müssten wir auch das Geld allein erhalten", fordert der Hausarzt, der stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Nordrhein ist.

Es sei nichts dagegen zu sagen, die Vergütung an der Morbidität auszurichten. Deshalb würden die Fallpauschalen in Kliniken, die DRG, oft als Vorbild für die AKR genannt. Bei ihnen gehe es aber um einen völlig anderen Zusammenhang.

"Die DRG dienen ausschließlich dazu, die Finanzmittel zwischen den Krankenhäusern morbiditätsbezogen zu verteilen." Die Kodierarbeit in den Kliniken wirke sich ausschließlich auf die Kliniken aus. Dass es im niedergelassenen Bereich anders laufe, sei ordnungspolitisch nicht gerechtfertigt, kritisiert er.

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