AKR-Skeptiker setzen sich bei der KBV durch

Die KBV-Vertreterversammlung hat beschlossen, dass nur ein ausgewählter Teil der Ärzte die AKR anwenden soll. Für diese Ärzte soll es dann auch mehr Honorar geben.

Veröffentlicht:
Kodieren: Geht es nach der KBV-VV müssen das zunächst nur einige Ärzte, und die auch erst ab dem 1. Januar kommenden Jahres.

Kodieren: Geht es nach der KBV-VV müssen das zunächst nur einige Ärzte, und die auch erst ab dem 1. Januar kommenden Jahres.

© 18percentgrey / fotolia.com

BERLIN/STUTTGART (mn/sun/fst). Nach langen Diskussionen über eine Verlängerung der Einführungsphase der neuen Kodierrichtlinien (AKR) und über mögliche Folgen fürs Honorar hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jetzt klar Stellung bezogen.

Die Position der AKR-Skeptiker hat in der Klausurtagung offenbar knapp die Oberhand behalten. Die Delegierten haben am Freitag beschlossen, dass die AKR erst zum 1. Januar 2012 scharf geschaltet werden sollen.

Zudem fordern die KBV-Vertreter, dass die Einführung auf einen repräsentativen Querschnitt der Arztpraxen begrenzt werden soll. Für den Aufwand des Kodierens sollen diese Ärzte dann auch mehr Honorar bekommen.

Eine endgültige Entscheidung wird es aber erst nach Gesprächen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband geben. Dieser hatte gefordert, dass eine Verlängerung der Einführungsphase Konsequenzen für die Entwicklung der Honorare der Vertragsärzte haben müsse.

Wie die "Ärzte Zeitung" beim Hausärztetag in Baden-Württemberg erfahren hat, ist die Entscheidung zu den Kodierrichtlinien offenbar denkbar knapp mit 32 zu 28 Stimmen gefallen.

Das Projekt der AKR sei damit de facto tot, sagte Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes in Baden-Württemberg. "Ich bin froh, dass es gelungen ist, den bürokratischen Overkill der AKR zu entschärfen", sagte Dietsche weiter.

Offenbar hat der Block der Delegierten aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen für die Entscheidung zu den AKR weitere Delegierte auf seine Seite ziehen können, namentlich aus Nordrhein und aus Niedersachsen.

Im Hinblick auf die Verschiebung der Einführung auf Januar liegen die KBV-Delegierten auf einer Linie mit Gesundheitsminister Philipp Rösler, der sich am Freitag in Berlin nochmals für eine Verlängerung der Einführungsphase aussprach.

Rösler sagte, er habe die Vertragspartner gebeten, die Einführung vorerst zu stoppen: "Sollte es tatsächlich notwendig sein, dafür Gesetze zu ändern, würden wir dies im Rahmen des Versorgungsgesetzes umsetzen."

Bisher habe er aber noch keine konkreten Gesetzesänderungsvorschläge bekommen. Zum Beschluss der KBV-Vertreter äußerte sich Rösler noch nicht.

In den Eckpunkten zum Versorgungsgesetz spricht die Regierungskoalition von "leicht handhabbaren und einfacher umsetzbaren Kodierrichtlinien".

Auch die KBV wolle ihr Bemühen fortsetzen, "die AKR zu vereinfachen und praxistauglicher zu machen", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in Berlin nach einer Mitteilung der KBV.

Professor Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes, hat die Entscheidung der Vertreterversammlung begrüßt. Es komme jetzt darauf an, die gewonnene Zeit zu nutzen, um die AKR wirklich praxistauglich zu gestalten.

Inwieweit Gesetzgeber und Kassen darüber hinaus dem KBV-Beschluss folgen, bleibe "mit Spannung" abzuwarten, so Winn. Eine Stellungnahme der Kassen zu den Beschlüssen der KBV-Vertreter war am Wochenende nicht zu bekommen.

Mehr zum Thema

Praxis-IT

KBV: Neuer Anforderungskatalog an PVS

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen