Zi-Studie

Ambulante Behandlungen nehmen zu

Laut Zi wird die medizinische Versorgung ambulanter. Das soll die Analyse von über 4200 Abrechnungsziffern belegen.

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BERLIN. Während bekanntermaßen viele Notfälle, die dort nicht unbedingt hingehören, von Klinikambulanzen abgedeckt werden, scheint die medizinische Versorgung generell dennoch ambulanter zu werden. So das Ergebnis einer aktuellen Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Das Zi hat hierfür über 4200 Abrechnungsziffern analysiert, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden oder Leistungen betreffen, mit denen Einweisungen vermieden werden können. Außerdem hat das Institut Krankenhausfälle mit ambulant-sensitiven Diagnosen untersucht. Also solche Fälle, die durch eine vorausschauende ambulante Behandlung vermeidbar sind oder ebenso von einem Niedergelassenen hätten versorgt werden können.

Dabei zeigte sich, dass zwischen den Jahren 2011 und 2013 die in den Praxen erbrachten Leistungen – nach Berücksichtigung der demografischen Entwicklung – um 2,3 Prozent zugelegt haben. Gleichzeitig sanken die Belegungstage im Krankenhaus um 0,2 Prozent. Allerdings gibt es hier regional erhebliche Unterschiede: So ist laut der Studie in einem Drittel aller Kreise der Trend hin zur ambulanten Versorgung deutlicher ausgeprägt, während in den restlichen Kreisen keine oder sogar gegenläufige Entwicklungen anzutreffen sind.

"Der Wandel in der Versorgung – weg vom Krankenhaus, rein in die Praxen –, dieser Wandel ist nicht von uns postuliert, er findet statt!", kommentierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen das Ergebnis. "Leider hinkt die Ressourcenverteilung dieser Entwicklung hinterher. Die Politik setzt einseitig auf finanzielle Förderung der Krankenhäuser", so Gassen weiter. Dabei gehe es der KBV nicht darum, sich mit dem stationären Sektor um die ohnehin viel zu begrenzten Mittel zu streiten. Gassen: "Vielmehr geht es darum, das Geld dort einzusetzen, wo es sinnvoll ist, und das ist nun einmal da, wo die Versorgung der Zukunft tatsächlich stattfindet!" Bisher fehle den Kassen und KVen die Möglichkeit, bei den Vergütungsverhandlungen Maßnahmen zur Förderung des Strukturwandels zu vereinbaren. Gassen: "Wir brauchen dafür eine rechtliche Grundlage."

Interessant ist, dass einige der Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM, die zur Stärkung des ambulanten Sektors eingeführt wurden, tatsächlich als stationsersetzend geltend können: Die Liste führt der Zuschlag für die Behandlung durch einen konservativ tätigen Augenarzt (GOP 06225) an, hier nahm der Leistungsbedarf pro Jahr um 264 Millionen Euro zu (Vergleich 2012 zu 2014, da die GOP 2012 erstmals in der Auswertung enthalten ist). Gefolgt vom 2013 eingeführten hausärztlich-geriatrischen Betreuungskomplex (GOP 03362) mit einem Leistungsbedarf pro Jahr von 190,17 Millionen Euro.

Ebenfalls mittelbar stationsersetzend wirken nach der Zi-Analyse die 2013 eingeführten Zuschläge für die fachärztliche Grundversorgung, darunter mit dem höchsten Leistungsbedarfsanstieg der Zuschlag für die gynäkologische Grundversorgung (GOP 08220; jährliche Leistungsbedarfsänderung: 93,82 Millionen Euro), die Dialysepauschalen, die Zusatzpauschale Koloskopie, intraoculare oder dermatochirurgische Eingriffe sowie humangenetische Leistungen.

Als generell vermeidbare Krankenhausfälle würden darüber hinaus Herzinsuffizienz, Pneumonie, COPD oder Rückenbeschwerden gelten.(reh)

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