Kirchenaustritt: Altenheim darf Pflegerin entlassen
MAINZ (dpa). Ein kirchliches Altenheim darf eine Pflegerin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.
Die entsprechende Kündigungsvorschrift des Kirchenrechts stehe weder im Widerspruch zur Gewissens- und Glaubensfreiheit noch verstoße sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, heißt es in der Begründung des Urteils.
Az.: 7 Sa 250/08