Kirchenaustritt: Altenheim darf Pflegerin entlassen

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Ein kirchliches Altenheim darf eine Pflegerin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.

Die entsprechende Kündigungsvorschrift des Kirchenrechts stehe weder im Widerspruch zur Gewissens- und Glaubensfreiheit noch verstoße sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, heißt es in der Begründung des Urteils.

Az.: 7 Sa 250/08

Mehr zum Thema

Neuer Gehaltstarif

Das bedeutet die MFA-Tariferhöhung für Praxen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System