Versetzung ist zu akzeptieren
MAINZ (dpa). Ein Arbeitnehmer muss eine betriebsinterne Versetzung grundsätzlich hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Ausnahmen gälten unter anderem nur dann, wenn dem Mitarbeiter eine bestimmte Stelle im Arbeitsvertrag zugesichert wurde oder wenn er mit Lohneinbußen rechnen muss
LAG Mainz, Az.: 5 Sa 716/07