Kommentar
Rechtssicherheit für Praxischefs
Sie waren überfällig - die Empfehlungen von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zur Delegation ärztlicher Leistungen. Denn in manchen Praxen bewegten sich Praxischefs und Arzthelferinnen seit Jahren auf unsicherem Terrain: Welche ärztlichen Leistungen dürfen delegiert werden, welche sind "höchstpersönlich" dem Arzt vorbehalten? Hier haben die Empfehlungen für neue Rechtssicherheit gesorgt.
Was KBV und BÄK zum Thema Hausbesuche schreiben, macht den Weg frei für bundesweite Schwester-Agnes-Modellprojekte. Von Seiten des Gesetzgebers können von 2009 an delegierte Leistungen bei Hausbesuchen mit den Kassen abgerechnet werden. Jetzt sind die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen gefragt: Was vom Gesetzgeber gewünscht ist, darf nicht zu Lasten der Arzthonorare gehen.
Ärzte, die auf dem Gebiet der Patientenversorgung in ihrer häuslichen Umgebung oder in Heimen unternehmerisch tätig werden, sollten davon auch finanzielle Vorteile haben. Schließlich delegieren sie ihren nicht-ärztlichen Angestellten Aufgaben, die sie selbst anordnen und überwachen müssen und für die sie als Mediziner - sollte es zum Rechtsstreit kommen - den Kopf hinhalten müssen.
Lesen Sie dazu auch: Es bleibt dabei: Die Delegation ärztlicher Leistungen ist nur begrenzt möglich Die Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter ist ausschlaggebend Beim Speziallabor muss ein Arzt anwesend sein In regelmäßigen Abständen müssen die Ärzte ihre Patienten persönlich treffen Viele Leistungen kann nur ein Arzt erbringen