500 Euro für gute Vorsätze

KARLSRUHE (ava). Noch zu wenig bekannt sind nach Ansicht von Jochen Protzer, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), die neuen Steuerregeln zur Primärprävention.

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"Bislang leisten sich nur etwa 30 Prozent der deutschen Unternehmen ein betriebliches Gesundheitsmanagement." Mit dem neuen Jahressteuergesetz 2009 wird sich das laut Protzer sicherlich ändern.

Das Gesetz sieht nämlich vor, dass ein Arbeitgeber für jeden seiner Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei jährlich bis zu 500 Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben kann. Die Regelung gilt ab 2009 sogar rückwirkend für 2008.

Die Palette möglicher Angebote, die steuer- und sozialabgabenfrei angeboten werden können, ist groß: Sie reicht von Rückenschulung, Ernährungsberatung für Übergewichtige und Programmen zur Rauchentwöhnung, Stressbewältigung und Entspannung. Praxischefs können die neue Regelung sowohl als Arbeitgeber für ihre eigenen Mitarbeiter nutzen als auch aktiv auf Betriebe zugehen und dort gesundheitsfördernde Programme anbieten.

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