Zwei Wochen Frist für fristlose Kündigung

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MAINZ (dpa). Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters ist nur innerhalb von zwei Wochen zulässig, nachdem der Arbeitgeber von vermeintlichen Verfehlungen erfahren hat.

Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mitarbeiter selbst dann vorerst weiterbeschäftigt werden, wenn das Verhalten für eine fristlose Entlassung ausgereicht hätte (Az.: 10 Sa 428/08).

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