Frist versäumt: Kündigung gilt
MAINZ (dpa). Eine Kündigung ist rechtens, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig vor Gericht klagt. Das gilt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auch für eine fristlose Kündigung. Werde die Frist versäumt, überprüfe das Gericht nicht mehr die Berechtigung der Kündigung.
Az.: 7 Sa 283/08