"Elena" kommt erneut auf den Prüfstand
BERLIN (dpa). Der Umfang der zentralen Speicherung von Arbeitnehmer-Daten für den elektronischen Entgeltnachweis ("Elena") kommt nochmals auf den Prüfstand. Das vereinbarten die Koalitionsspitzen bei ihrem Treffen am Dienstag. Dabei sollen vor allem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden, hieß es. Arbeitgeber müssen seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten an die Deutsche Rentenversicherung senden.
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