Arbeitsgericht: Bei Versetzung keine Zustimmung nötig
MAINZ (dpa). Eine Klinik darf eine Mitarbeiterin innerhalb des Unternehmens auch ohne deren Zustimmung umsetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Arbeitsplatz im Arbeitsvertrag genau festgelegt sei. Im Arbeitsvertrag der Klägerin stand, dass sie für unbestimmte Zeit in der Klinik beschäftigt wird. Ein konkreter Bereich war ihr nicht zugewiesen. Nachdem sie jahrelang in der Psychiatrie gearbeitet hatte, versetzte sie ihr Arbeitgeber auf eine neue Stelle. Dagegen wehrte sie sich.
Nach Meinung der Richter darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter zwar nicht willkürlich umsetzen, sondern muss die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit berücksichtigen. Die Klägerin habe jedoch nichts vorgetragen, was für ein willkürliches Vorgehen des Arbeitgebers spräche.
Az.: 7 Sa 538/09