Ruf nach kürzerem Bezug von Kurzarbeitergeld
HALLE (dpa). Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, auf das theoretisch auch Praxisangestellte Anspruch haben, sollte nach Auffassung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) infolge der verbesserten Konjunktur verkürzt werden. Bei der Bewältigung der Krisenfolgen habe sich Kurzarbeit als wichtiges Instrument auf dem Arbeitsmarkt erwiesen, erklärte das IWH am Mittwoch.
Nun sei allerdings eine Verstetigung zu beobachten. Mittlerweile würden bereits 43 Prozent der Kurzarbeiter seit mehr als einem Jahr durch dieses Instrument gestützt. "Dadurch wird die Intention, mit Kurzarbeit einem temporären Arbeitsausfall zu begegnen, konterkariert." Zudem bestehe die Gefahr von Mitnahmeeffekten.
Auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise war die Kurzarbeiter- Regelung deutlich ausgeweitet worden. Eigentlich sind im Gesetz nur maximal 6 Monate Kurzarbeitergeld vorgesehen, derzeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 18 Monate. Erst im Juli hatte der Bundestag beschlossen, diese Sonderförderung über 2010 hinaus bis zum März 2012 zu verlängern.
Nach Berechnungen des IWH waren im Mai 2009 mehr als 1,5 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Bezogen auf 100 Arbeitslose betraf das 45 Arbeitnehmer. "Nur Mitte der 1970er Jahre und im Jahr 1991 wurde eine - bezogen auf die registrierten Arbeitslosen - höhere Entlastung des Arbeitsmarktes durch Kurzarbeit erreicht", erklärte das Wirtschaftsforschungsinstitut. Inzwischen sinke die Zahl der Kurzarbeiter, gleichzeitig nehme die Bezugsdauer der Förderung zu.