EU-Parlament fordert 20 Wochen Mutterschutz

STRAßBURG (spe). Schwangere Frauen sollen in der EU künftig ein Anrecht auf mindestens 20 Wochen Mutterschutz bei voller Lohnfortzahlung haben. Eine Anrechnung der in Deutschland erlaubten großzügigen Elternzeit auf die verlängerte Mutterschutzzeit soll aber möglich sein.

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Werdende Mütter sollen nach dem Willen des EU-Parlaments bald 20 Wochen in den Mutterschutz gehen dürfen.

Werdende Mütter sollen nach dem Willen des EU-Parlaments bald 20 Wochen in den Mutterschutz gehen dürfen.

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Die Neuregelung sieht ein Beschluss des Europäischen Parlaments (EP) vor. Die Abgeordneten haben sich außerdem für die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs ausgesprochen. Das soll für Angestellte wie Selbstständige gelten.

Die Mutterschutzfrist beträgt hierzulande derzeit 14 Wochen. Die Bundesregierung lehnt eine Änderung aus finanziellen und inhaltlichen Erwägungen ab. Es sei nicht belegt, dass eine Verlängerung über 14 Wochen medizinisch erforderlich sei, so das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom Mai dieses Jahres.

Die vorgeschlagenen Pläne seien daher aus Gründen des Gesundheitsschutzes weder geboten noch gerechtfertigt. Diese Ansicht wird vom Bundesrat geteilt.

Arbeitgebervertreter verweisen darauf, dass die Forderungen des EU-Parlaments allein in Deutschland zu Mehrkosten von über 1,5 Milliarden Euro pro Jahr führen werden. Davon würden allein die gesetzlichen Krankenkassen rund 218 Millionen Euro für das Mutterschaftsgeld zahlen müssen.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2008 angeregt, die Mindestfristen für den Mutterschutz EU-weit von 14 auf 18 Wochen zu verlängern. 13 der 27 Länder gewähren Arbeitnehmerinnen bereits einen über 14 Wochen hinausgehenden Mutterschutz.

Die neuen Regeln können erst in Kraft treten, wenn sie sich die Mitgliedstaaten mit dem EP auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt haben. Nach derzeitigem Stand ist eine Mehrheit der Regierungen für eine Verlängerung auf 18 Wochen. Zu den Kritikern zählen neben Deutschland auch Österreich, Frankreich und Großbritannien.

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