MFA-Gehalt

Praxen zeigen sich großzügig

Ein 13. Monatsgehalt oder freiwillige Gratifikationen für MFA sind eher die Regel als die Ausnahme, so das Ergebnis einer aktuellen Zi-Erhebung. Aber auch beim Bruttomonatsgehalt weichen Praxischefs gerne einmal vom Tarifvertrag ab - und zwar nach oben.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Spendable Bezahlung für viele Medizinischen Fachangestellten

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© Andy Dean - Fotolia

BERLIN. Erst kürzlich ist eine neue Tariferhöhung in Kraft getreten: Um 2,5 Prozent sollen die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ab April steigen (wir berichteten). Und die Chancen stehen gut, dass die Praxen die Tariferhöhung auch tatsächlich an ihre MFA weitergeben, wie eine aktuelle Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt.

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Denn das Zi hat ermittelt, dass Arbeitsverträge und damit das Gehalt der MFA zu 67 Prozent im Rahmen tariflicher Regelungen festgelegt werden. Im bundesweiten Schnitt zahlen die Praxischefs beim Jahresbruttogehalt sogar drei Prozent mehr, als der MFA-Tarif verlangt.

An der Erhebung haben sich rund 1090 Praxisinhaber beteiligt und Angaben zu nahezu 2800 MFA für das Jahr 2015 gemacht, berichtet das Zi. Dabei werden von 34 Prozent der Praxischefs die Arbeitsverträge zwar nur an den geltenden MFA-Tarifvertrag angelehnt, dies aber meist zugunsten der MFA (26 Prozent) - also um eine höhere Vergütung zu vereinbaren.

Ost-Praxen brauchen mehr Spielraum

Auffällig ist, dass nach Versorgungsregionen unterteilt sich im Osten nur 47 Prozent der Praxisinhaber am MFA-Tarif orientieren, während es in den Regionen Nord, West und Süd jeweils über 60 Prozent sind.

Die Praxischefs im Osten scheinen sich mehr Flexibilität wahren zu wollen. Das zeigt sich auch beim 13. Monatsgehalt oder freiwilligen Gratifikationen an die Fachangestellten. Generell sind die Praxisinhaber hier durchaus großzügig: Mehr als zwei Drittel der befragten Praxen zahlen ihren MFA ein 13. Gehalt. Ein Drittel bietet den MFA eine freiwillige Gratifikation.

Hierbei nutzen vor allem die Ost-Praxen (44 Prozent) die freiwillige Gratifikation oder sonstige Zulagen (45 Prozent), die jedes Jahr neu genutzt werden können, aber eben nicht verpflichtend sind und die Praxischefs auch nicht unbedingt an ein vollständiges Monatsgehalt binden.

Da wundert es auch nicht, dass das Bruttojahresgehalt der MFA in den befragten Ostpraxen mit im Schnitt 28.165 Euro nur geringfügig über dem Wert liegt, den das Zi (als Mittelwert über alle Tarifgruppen) als durchschnittliches Tarifgehalt im Osten ausweist (28.281 Euro).

Dass MFA - obwohl längst für Ost und West Tarifgleichheit herrscht - in den ostdeutschen Praxen noch etwas schlechter als im Rest der Republik vergütet werden, belegt aber auch das durchschnittliche Jahresbruttogehalt der MFA für ganz Deutschland: Das liegt laut Zi nach Tarifvertrag bei 29.244 Euro und in den befragten Praxen sogar bei 29.993 Euro pro Jahr.

Bruttogehälter über Tarif

Die weitgehend über Tarif gezahlten Gehälter begründen sich allerdings nicht nur über Sonderleistungen. Tatsächlich ergibt die monatsbezogene Betrachtung der Bruttogehälter für 91 Prozent der MFA aus den befragten Praxen, dass auch diese über Tarif liegen.

Und dies gilt immerhin für die Tätigkeitsgruppen I bis IV, so das Zi. In der Tätigkeitsgruppe I wird ab dem 17. Berufsjahr etwa rund 101 Euro mehr als im Tarif vorgesehen bezahlt.

In der Tätigkeitsgruppe II im 5. bis 8. Berufsjahr sind es rund 52 Euro mehr pro Monat. Die Zi-Erhebung zeigt aber auch, dass dort, wo die Praxen ihre MFA völlig losgelöst vom Tarifvertrag vergüten, das Jahresgehalt der MFA eher unter Tarif liegt. Meist bewegt sich das Gehalt hier unter 25.000 Euro pro Jahr.

Doch das Zi hat nicht nur die Gehaltshöhe, sondern auch die Verteilung der MFA über die im Jahr 2013 neu geschaffenen Tätigkeitsgruppen untersucht.

Diese wurden damals über den Tarifvertrag implementiert, um den MFA mehr Aufstiegschancen zu bieten und Fort- und Weiterbildungen entsprechend zu entlohnen.

Eine Idee, die gut von den Praxen angenommen wurde: Die MFA in den befragten Praxen verteilen sich auf alle Tätigkeitsgruppen. Vor allem in den leitungsorientierten Tätigkeitsgruppen V und VI waren laut Zi bis Ende 2015 bereits neun Prozent der MFA vertreten.

Etwa die Hälfte der MFA mit tarifvertraglicher Regelung ist den Tätigkeitsgruppen I (dafür befähigt bereits die Ausbildung zur MFA) und II (hierfür werden zusätzliche Fortbildungen von insgesamt 40 Stunden gefordert) zugeordnet.

Fortbildungen bei MFA gefragt

Dass die MFA Interesse an einer Qualifizierung und einem beruflichen Weiterkommen haben, lässt sich daran erkennen, dass im Jahr 2015 rund 65 Prozent der MFA in den befragten Praxen an einer externen Fortbildung teilgenommen haben. Der überwiegende Anteil der Fortbildungen (54 Prozent) lag zwar in einem Umfang von bis zu 25 Stunden. Es seien aber ebenso umfangreiche Fortbildungen von bis zu 150 Stunden in Anspruch genommen worden, so das Zi.

Gegenstand der externen Fortbildungen waren in 75 Prozent der Fälle medizinische Inhalte und nur zu rund 27 Prozent organisatorische Inhalte und zu sechs Prozent Leitungsaufgaben.

Und das, obwohl 18 Prozent der Praxisinhaber angaben, vor allem in den beiden letzteren Bereichen Aufgaben an MFA delegieren zu wollen, hierfür aber keine entsprechend qualifizierten Mitarbeiter zu finden.

Fast jede fünfte Praxis suchte im Jahr 2015 auch tatsächlich vergeblich neue Mitarbeiterinnen und konnte die offenen Stellen nicht besetzen. Ein Viertel hatte hingegen keine Schwierigkeiten, geeignete Medizinische Fachangestellte zu finden.

Fast der Hälfte der suchenden Ärzte machte jedoch die zu geringe Qualifikation der Bewerber, ebenso wie nicht realisierbare Zeit- und Gehaltsvorstellungen zu schaffen. "Dies insgesamt könnte ein erstes Anzeichen für einen Fachkräftemangel sein", so Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried.

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