PRAXIS-MANAGEMENT

Analyse der Steuererklärung mit Argusaugen sorgt für Klarheit

Hand aufs Herz: Haben Sie sich schon mal intensiv mit Ihrer Steuererklärung, insbesondere mit dem Jahresabschluss der Einnahmen-Überschussrechnung, beschäftigt? Oder funktioniert diese heikle und kostspielige Angelegenheit nach dem Motto, dass der Steuerberater es schon richten wird?

Von Dr. Bernd Alles Veröffentlicht:
Die Akte fürs Finanzamt lässt sich auch für einen Praxis-Check nutzen.

Die Akte fürs Finanzamt lässt sich auch für einen Praxis-Check nutzen.

© Foto: dpa

Da liegt das Werk. Mit dem Titel "Gewinnermittlung gemäß Paragraf 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) und Einkommensteuer 2006". Auf einen Bierdeckel passt diese Akte nicht. Und ohne fachkundige Hilfe ist man hoffnungslos verloren im Dschungel des Steuerrechts.

Dabei ist es schon lohnenswert, sich zumindest mit der Gewinnermittlung der eigenen Praxis näher zu beschäftigen. Da sind aufgelistet die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben mit einem Vorjahresvergleich. Der an sich triviale Vergleich der einzelnen Posten lässt durchaus, auch wenn ex post und damit nicht mehr beeinflussbar, Erkenntnisse über die Tendenz der Einnahmen und Ausgaben der Praxis zu.

Hat man bei den Einnahmen zugelegt, ist unwillkürlich die Frage nach den Ausgaben zu stellen. Schließlich ist der Praxisgewinn der Saldo von beidem. Besonders wichtig ist jedoch der Vergleich der aktuellen Zahlen des laufenden Jahres mit den Werten aus der Steuererklärung. Denn im laufenden Jahr kann man noch steuernd eingreifen.

Ist die Vorauszahlung ans Finanzamt noch angemessen?

Im Hinblick auf die Liquidität ist dann zu prüfen, ob die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen den Gegebenheiten entspricht. Mit der Konsequenz, Rücklagen für Steuernachzahlungen zu bilden, falls eine Gewinnerhöhung zu erwarten ist. Oder eine Absenkung der Vorauszahlungen beim Finanzamt zu beantragen, wenn mit einem Rückgang des Praxisgewinns zu rechnen ist.

Im steuerlichen Praxisumfeld können durchaus auch versteckte Zeitbomben schlummern, nämlich die Ansparabschreibungen nach Paragraf 7 g Absatz 3, 6, 7 EStG. Allein der Vergleich "Auflösung von Ansparabschreibungen", die ja gewinnerhöhend wirksam sind, mit der "Bildung von Ansparabschreibungen" als gewinnmindernder Posten zeigt die finanzielle Manövriermasse aus dieser steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit, die bis Ende 2007 in der bisherigen Form vorhanden war.

Im Hinblick auf eingreifende Veränderungen der Steuergesetze, gerade auch bezüglich dieser Ansparabschreibungen seit Anfang dieses Jahres, ist es besonders wichtig, sich von seinem Steuerberater schon jetzt über die persönlichen Konsequenzen aufgrund dieser veränderten Gesetzeslage informieren zu lassen. So hängen gebildete Ansparabschreibungen, die nicht durch entsprechende Investitionen verbraucht wurden, wie ein finanzielles Damoklesschwert über manch einer Arztpraxis. Also aufgepasst!

Interessant ist auch der Verlauf der normalen Abschreibungen, die ebenfalls gewinnmindernd und damit steuersenkend sind. Hier ist das Augenmerk darauf zu richten, ob es relevante Veränderungen für 2007 und 2008 gibt. Auch der Vergleich des noch verbleibendenden Abschreibungsvolumens für kommende Jahre mit dem Stand der Tilgungen von Praxiskrediten lohnt.

Hat man aus Liquiditätsgründen Tilgungen gestreckt und Abschreibungen forciert, holt dieser finanzwirtschaftliche Schachzug den Arzt als Praxismanager irgendwann mit übler Konsequenz ein: Dann müssen nämlich Tilgungen aus versteuertem Einkommen geleistet werden, weil auf der Ausgabenseite keine entsprechenden Abschreibungen mehr vorhanden sind. Deshalb gilt bei Praxisinvestitionen die eiserne Regel, die Tilgungszeiten parallel zur Abschreibungsdauer dieser Investitionen zu schalten.

Kurzzeitiger Liquiditätsvorteil kann in die Schieflage führen

Dass gegen diesen Grundsatz aufgrund kurzzeitig verlockender Liquiditätsvorteile verstoßen wird, ist - neben zu hohen Privatentnahmen - eine häufige Ursache für finanzielle Schieflagen in deutschen Arztpraxen. Also auch hier rechtzeitig sachkundigen Rat einholen, Prognosen erstellen lassen.

Und nun, wenn ich Sie neugierig gemacht habe: Ran ans Werk. Entschlüsseln Sie das Buch der Steuererklärung mit seinen sieben Siegeln. Das erspart später so manche schlaflose Nacht.

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