Umsatzsteuerpflichtige Gutachten

Veröffentlicht:

  • Gutachten über den Kausalzusammenhang zwischen einem rechtserheblichen Tatbestand und einer Gesundheitsstörung (zum Beispiel Körperverletzungen, auch ärztliche Behandlungsfehler)
  • Gutachten über die Tatsache oder zur Klärung der Ursache des Todes
  • Alkohol- und Drogengutachten zur Untersuchung der Fahrtüchtigkeit
  • Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse
  • Gutachten über die Berufstauglichkeit oder Verwendungsfähigkeit des Untersuchten, etwa Flugtauglichkeitsuntersuchungen
  • Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit/Berufsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten, in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und in Schadenersatzprozessen
  • Gutachten oder Zeugnisse über das Seh- und Hörvermögen
  • Gutachten über Freiheit des Trinkwassers von Krankheitserregern
  • Gutachten für Berufsgenossenschaften oder Versicherungen zur Frage des Kausalzusammenhangs von bestimmten Vorerkrankungen und dem Todeseintritt des Versicherten
  • Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Klärung des Kausalzusammenhangs zwischen ärztlicher Fehlbehandlung und einer Gesundheitsstörung oder des Todeseintritts
  • Schriftliche und mündliche Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gericht über Schuld- und Handlungsfähigkeit von Personen; Gutachten zur Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Entziehungsanstalt
  • Prognosegutachten im Rahmen des Strafvollzugs
  • Blutgruppenuntersuchungen und DNA-Analysen (zum Beispiel Spurenauswertung)
  • Pflegegutachten
  • Medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahrtauglichkeit
  • Gutachterliche Feststellungen zum voraussichtlichen Erfolg von Rehabilitationsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Renten- oder Invaliditätsverfahren
  • Gutachten zur Feststellung von Beschädigungen als Grundlage für eine Entschädigungsleistung
  • Genehmigung zur Feuerbestattung ("Zweite Leichenschau")
  • Vertragszahnärztliche Planungsgutachten
  • Gutachten nach Paragraf 12 Absatz 1 der Psychotherapie-Vereinbarung (Feststellung der Voraussetzungen für eine Psychotherapie)
  • Sport- und reisemedizinische Untersuchungs- und Beratungsleistungen (Anmerkung: Diese Einstufung ist fragwürdig, da es hierzu auch die Auffassung gibt, dass diese Untersuchungen einen rein präventiven Zweck haben. Es soll ja verhindert werden, dass aufgrund der Sportausübung oder aufgrund einer Fernreise eine Krankheit entsteht oder eine Vorschädigung oder Vorerkrankung sich verschlimmert. Die Finanzverwaltung stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass Sport und Reise Lifestyle sind, der von der Umsatzsteuerbeifreiung nicht profitieren soll.)
  • Röntgenaufnahmen zur Erstellung eines umsatzsteuerpflichtigen Gutachtens
  • Gutachterliche oder beratende Tätigkeiten im Bereich der Krankenhaushygiene
  • Ärztliche Befundberichte, die vergütet werden nach Paragraf 10 Absatz 1 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG), in Verbindung mit der Anlage 2, Nr. 202 und 203 (Zeugnis über einen ärztlichen Befund mit kurzer gutachterlicher Äußerung). Die Umsätze sind steuerpflichtig. Soweit die Tätigkeit eines sachverständigen Zeugen nach Paragraf 10 JVEG in Verbindung mit Anlage Nr. 200 und 201 vergütet wird, liegt ein nicht zu versteuernder Schadenersatz vor (Ausstellung eines Befundscheins oder Erteilung einer schriftlichen Äußerung ohne nähere gutachterliche Äußerung).

Zur Umsatzsteuerpflicht von Sachverständigen ist ein Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig (Az.: B 9 SB 7/07).

Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag: Gutachten-Liste bringt Ärzten Steuerklarheit

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