Rabattgeschäft boomt, Ärzte noch außen vor

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (ger). Das Rabattgeschäft zwischen Herstellern und Krankenkassen läuft auf vollen Touren, doch Ärzte sind dabei nicht beteiligt. Es ist gesetzlich geregelt, dass Verordnungen nicht Gegenstand einer Prüfung sind, wenn der verordnende Arzt einem Rabattvertrag beigetreten ist.

Doch fast neun Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung sei immer noch unklar, was unter einem "Beitritt" zu verstehen sei, schreibt Arzt und Rechtsanwalt Professor Christian Dierks heute in der "Ärzte Zeitung". Bisher gebe es offenbar keine Verträge mit Beteiligung der Ärzte, so Dierks.

Lesen Sie dazu den Gastbeitrag: Zahlenspiele in der Richtgrößenprüfung

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert