Kein Aufschub bei Altersgrenze trotz Streichungsplänen

BERLIN (mwo). Ärzte, die jetzt 68 Jahre alt werden, aber eigentlich trotzdem gerne weiterarbeiten würden, haben Pech. Wie das Sozialgericht (SG) Berlin entschied, müssen sie trotz der Pläne des Gesundheitsministeriums, die Altersgrenze im kommenden Jahr abzuschaffen, ihre vertragsärztliche Tätigkeit aufgeben.

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Mit den gestern bekannt gegebenen Eilbeschlüssen wies das Sozialgericht die Eilanträge zweier Berliner Ärzte ab. Die 67 Jahre alte Internistin und der bereits 68 Jahre alte Zahnarzt hatten argumentiert, so kurz vor der geplanten Gesetzesänderung könne ihnen die Weiterarbeit nicht mehr verwehrt werden.

Doch die Berliner Sozialrichter sahen keine Möglichkeit, den arbeitswilligen Ärzten zu helfen: Die Altersgrenze sei derzeit verbindlich. Sie sei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und auch des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig und verstoße weder gegen die Verfassung noch gegen europäisches Recht.

Allein aus politischen Plänen, die Altersgrenze abzuschaffen, könnten die Ärzte keine anderweitigen Rechte ableiten. Nur der Bundestag sei befugt, das Gesetz zu ändern. Dem könnten die Gerichte nicht vorgreifen.

Az: S 83 KA 354/08 ER und 433/08 ER

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