Regierung begrüßt Direktabrechnung im Labor
KÖLN (iss). Bei der Direktabrechnung für Laborgemeinschaften sieht das Bundesgesundheitsministerium bislang keine datenschutzrechtlichen Probleme. Das hat es in einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klargestellt.
"Grundsätzlich begrüßt das Bundesministerium für Gesundheit eine Direktabrechnung der Laborgemeinschaften", heißt es dort. Das Ministerium teile die Einschätzung der KBV, dass der Vertragsarzt weiter "durch die Laborgemeinschaft" abrechne und das Verhältnis dem zu ausgelagerten Praxisräumen eher vergleichbar sei als dem zu externen Schreibbüros oder Abrechnungsstellen.
"Insoweit ist es nur folgerichtig, die Laborgemeinschaften organisatorisch dem Vertragsarzt zuzuordnen und den Datenfluss zu Mitarbeitern der Laborgemeinschaft nicht als Datenübermittlung an einen Dritten zu qualifizieren."