Makler kann für Falschangaben haften
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Ein Makler kann für falsche Angaben zum Sanierungszustand eines Gebäudes persönlich haftbar gemacht werden.
Das berichtet die Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Dies gelte, wenn der Makler seine Angaben eigenmächtig und ohne entsprechende Informationen des Verkäufers gemacht hat.
Az.: 15 U 137/07