Keine Bürgschaft bei lebenslanger Überschuldung

SAARBRÜCKEN (dpa). Ein Bürgschaftsvertrag, der zu einer lebenslangen Überschuldung des Bürgen führt, ist nichtig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Nach dem Richterspruch gilt dies insbesondere, wenn die Bank emotionale oder verwandtschaftliche Bindungen ausgenutzt hat.

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Das Gericht wies mit seinem in der Fachzeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil die Klage einer Bank ab. Die Bank wollte die Ehefrau eines Firmeninhabers wegen mehrerer Kredite von insgesamt 165 181 Euro als Bürge in Anspruch nehmen. Die Frau hatte sich seinerzeit in mehreren Bürgschaftsverträgen verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Firma persönlich zu haften.

Das OLG wertete die entsprechenden Bürgschaftsverträge jedoch als sittenwidrig. Denn die Richter rechneten vor, dass die Ehefrau nicht einmal die monatlichen Zinsen in Höhe von rund 754 Euro aus ihrem Einkommen von nur 592 Euro zahlen könne. Daher sei davon auszugehen, dass sie nur aus emotionaler Bindung zu ihrem Ehemann die Bürgschaft übernommen und die Bank dies bewusst ausgenutzt habe.

Az.: 8 U 502/07-141

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