Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Gaskunden
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gegen Preiserhöhungen erneut gestärkt.
Mit einem aktuellen Urteil kippte das Gericht eine Klausel in einem sogenannten "Sondervertrag", die dem Versorger das Recht zur Anhebung der Preise einräumte und dafür pauschal auf die Regeln für Tarifkunden verwies.
Die Klausel sei nicht hinreichend klar und verständlich, weil sie nicht deutlich mache, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften.