TIPP DES TAGES

Gefahr fürs Privatvermögen

Veröffentlicht:

Ärzte sollten regelmäßig ihre Berufshaftpflichtversicherung prüfen. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass die Versicherung auch das komplette Leistungsspektrum des Arztes deckt. Tut sie dies nicht, sollte die Haftpflicht eventuell angepasst werden. Denn kommt es einmal zu einem Arzthaftpflichtprozess, bei dem einem Patienten Schmerzensgeld zugesprochen wird, muss der Arzt - ist er nicht ausreichend abgesichert - für den Restbetrag mit seinem Privatvermögen haften. Vor allem die Höhe der Deckungssumme sollte daher nicht zu niedrig gewählt werden.

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“