Vorratsdatenspeicherung laut EuGH rechtmäßig
LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine "geeignete Rechtsgrundlage gestützt". Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und Internetanbieter Verbindungsdaten für sechs Monate speichern müssen.
Rechtssache C-301/06