Im März Entscheidung zu ratiopharm-Verfahren
ULM (dpa). Die Staatsanwaltschaft Ulm will Ende März über das weitere Vorgehen im ratiopharm-Verfahren entscheiden. Es geht um Vergütungen, die Ärzte für die Verordnung von Präparaten des Unternehmens erhalten haben sollen. Möglich sei eine Klage gegen einen Arzt, der regelmäßig derartige Vergütungen von ratiopharm erhalten haben soll, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungen wegen Betrugs oder Untreue zulasten der Kassen gegen Ärzte, ratiopharm-Außendienstmitarbeiter sowie Verantwortliche des Unternehmens laufen seit 2005. Eröffnet wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft insgesamt 3400 Verfahren. 3000 dieser Verfahren laufen gegen Ärzte. 600 Ermittlungsverfahren gegen Ärzte seien wegen Bagatelldelikten eingestellt worden. Von Unternehmensseite war am Freitag Nachmittag keine Stellungnahme zu bekommen.