Schwester Agnes soll überall arbeiten können
WITTEN (iss). Die Kassenärztlichen Vereinigungen hoffen darauf, dass die Vergütung der vom Arzt delegierten Hilfeleistungen nicht nur auf unterversorgte Gebiete beschränkt bleibt.
Veröffentlicht:"Ich setze darauf, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ihr Recht auf Einspruch wahrnimmt", sagte der zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dr. Wolfgang Axel Dryden, auf einer Expertentagung der Universität Witten/Herdecke für Medizinische Fachangestellte. Auch die Gesundheitsministerin halte ein flächendeckendes Konzept für sinnvoll, so Dryden.
Ende März hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss zwei neue Pauschalen (EBM-Ziffern 40870 und 40872) für ärztlich angeordnete Hilfsleistungen beschlossen, die sogenannten Schwester-Agnes-Leistungen. Voraussetzung für die Abrechnung ist neben der entsprechenden Qualifikation der Medizinischen Fachangestellten die Feststellung des zuständigen Landesausschusses, dass die Praxis in einem unterversorgten Gebiet liegt.
"Dieser Beschluss ist gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zustande gekommen, das ist ein Reizthema für uns", sagte Dryden. Es ergebe keinen Sinn, die Hilfeleistungen nur punktuell einzusetzen. Notwendig sei stattdessen die Flächendeckung, betonte er. "Es geht darum, die wachsende Arbeitsdichte in den Praxen aufzufangen."
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt habe dem Verband medizinischer Fachberufe gesagt, dass sie mit der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses nicht zufrieden sei, berichtete Verbandspräsidentin Sabine Rothe. "Wir hoffen, dass sie dabei bleibt und das Konzept in die Regelversorgung bringt", sagte sie in Witten.